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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Verordnungen
Die Einführung des Systems der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) erfolgte durch eine Grundverordnung des Rates von 2001 sowie durch mehrere Verordnungen der Kommission, die zu verschiedenen Gelegenheiten geändert wurden, mit Durchführungsbestimmungen, Gebührenregelungen und der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern. Konsolidierte Fassungen der verschiedenen Verordnungen, in denen Änderungen enthalten sind, stehen zur Verfügung. Die Originalfassungen der verschiedenen Verordnungen und der zu ihrer Änderung erlassenen Verordnungen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Beschlüsse und Mitteilungen des Präsidenten
Der Präsident des HABM erlässt Beschlüsse und Mitteilungen, um die effiziente Arbeit des Amtes sicherzustellen. Beschlüsse werden erlassen, wenn dies in den Verordnungen vorgesehen ist. Mitteilungen werden zu anderen Angelegenheiten vorgelegt, die für das Publikum von Interesse sind.
Richtlinien
Der Präsident des HABM beschließt nach Konsultation mit dem Verwaltungsrat Richtlinien zu Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
Ziel der Richtlinien ist es, die Praxis des HABM bezüglich der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster darzustellen. Sie werden so erstellt, dass sie sowohl für die Mitarbeiter des Amtes bei der Durchführung der GGM-Verfahren als auch für jeden, der Kontakt mit dem Amt hat, nützlich sind.
Diese Richtlinien sind nur als allgemeine Hinweise zu verstehen. Sie stellen keine Gesetzestexte dar. Die Beteiligten und das HABM müssen, soweit erforderlich, die Verordnungen über die eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster konsultieren.
Beschlüsse des Präsidiums der Beschwerdekammern
Das Präsidium ist ein Gremium aus Mitgliedern der Beschwerdekammern, die für jedes Kalenderjahr gewählt werden, unter dem Vorsitz des Präsidenten der Beschwerdekammern. Es trifft per Mehrheitsbeschluss Beschlüsse über die Zuweisung der Fälle zu den Beschwerdekammern für das betreffende Kalenderjahr und entscheidet über eventuelle Konflikte im Zusammenhang mit der Zuweisung der Fälle. Es ernennt die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder jeder Kammer, legt die Verfahrensordnung sowie die Geschäftsordnung fest usw.
Internationale Verträge
Das GGM-System besteht neben den nationalen Systemen. Die erste Richtlinie wurde 1998 angenommen, um die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Geschmacksmuster anzugleichen.
Nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten
Das GGM-System besteht neben den nationalen Systemen. Dieser Abschnitt bietet, soweit möglich, Zugang zu den verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen im Bereich der Geschmacksmuster in den EU-Mitgliedstaaten.
Rechte des geistigen Eigentums und deren Durchsetzung
Um die Harmonisierung der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums abzuschließen, ist die Europäische Gemeinschaft an der Durchsetzung dieser Gesetze im Binnenmarkt beteiligt (Link zur Seite der Generaldirektion Binnenmarkt der Kommission).
Das Handbuch
Um die neuesten Änderungen in den offiziellen Richtlinien zu berücksichtigen, wurde ein Handbuch erstellt. Im Gegensatz zu den Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden, wird das Handbuch ständig aktualisiert und spiegelt die jeweils aktuelle Praxis des Amtes wider.