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Richtlinien

Die Richtlinien dienen der Erläuterung der Verfahrenspraxis des Amtes in Bezug auf die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Sie wurden unter dem Gesichtspunkt der praktischen Anwendung sowohl für das für die verschiedenen Verfahren zuständige Personal des Amtes als auch für die beteiligten Fachleute entworfen.

Die Richtlinien sind zu dem Zweck entworfen worden, um die die geläufigsten Fälle zu behandeln. Sie dienen deshalb nur als allgemeine Anweisungen. Bei den Richtlinien handelt es sich folglich nicht um Rechtsvorschriften. Sowohl die Verfahrensbeteiligten als auch das Amt müssen erforderlichenfalls auf die Verordnung Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, auf die Durchführungsverordnung, auf die Gebührenverordnung sowie auf die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern, so wie sie durch die Beschwerdekammern und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einschließlich des Gerichts erster Instanz ausgelegt werden, Bezug nehmen.

Richtlinien zu den Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle):

Für andere verfahrensrechtliche Aspekte, die nicht in den Richtlinien zum Geschmacksmuster enthalten sind, wird auf die entsprechenden Abschnitte der GM-Richtlinien verwiesen.