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Gebühren und Zahlungsmodalitäten

WICHTIGER WARNHINWEIS - Irreführende Zahlungsaufforderungen in Bezug auf Marken- oder Geschmacksmusterdienstleistungen, wie z. B. Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Branchenbücher auffordern.

Gebühren für die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen drei Arten von Gebühren an: Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren hängt von zwei Faktoren ab,

  • von der Anzahl der angemeldeten Geschmacksmuster;
  • davon, ob die Bekanntmachung der Geschmacksmuster aufgeschoben wird oder nicht.

 

Die Gebühren für Geschmacksmuster haben folgende Struktur:

  • eine Grundgebühr für ein einziges Geschmacksmuster oder für das erste Geschmacksmuster einer Sammelanmeldung;
  • eine verringerte Gebühr je Geschmacksmuster für das zweite bis zehnte Geschmacksmuster; und
  • eine noch weiter verringerte Gebühr ab dem 11. Geschmacksmuster.

 

Im Falle einer Einzelanmeldung (ein Geschmacksmuster) ohne Antrag auf Aufschiebung hat der Anmelder eine Eintragungsgebühr von 230 EUR und eine Bekanntmachungsgebühr von 120 EUR, insgesamt also 350 EUR zu entrichten. Wird eine Aufschiebung beantragt, zahlt der Anmelder bei der Anmeldung eine Aufschiebungsgebühr von 40 EUR. Am Ende des Aufschiebungszeitraums ist die Bekanntmachungsgebühr zu entrichten.

Bei einer Sammelanmeldung hat der Anmelder stets die vollständige Eintragungsgebühr sowie die Bekanntmachungsgebühr für das erste Geschmacksmuster zu bezahlen, das er unmittelbar bekannt machen möchte. Wird eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt, hat der Anmelder stets die vollständige Eintragungsgebühr sowie die Gebühr für die Aufschiebung der Bekanntmachung für das erste Geschmacksmuster zu bezahlen, dessen Bekanntmachung er aufschieben möchte. In diesem Fall wird die Bekanntmachungsgebühr am Ende des Aufschiebungszeitraums fällig.

Einzige Voraussetzung für eine Sammelanmeldung ist, dass die Erzeugnisse, bei denen das Geschmacksmuster verwendet wird, zu denselben Klassen der Locarno-Klassifikation gehören. Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn die Anmeldung Verzierungen betrifft.

Die Eintragungs- und die Bekanntmachungsgebühren sind zusammen mit der Einreichung zu entrichten. Enthält die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Die Bekanntmachungsgebühr für das Geschmacksmuster oder für alle Geschmacksmuster einer Sammelanmeldung, deren Bekanntmachung der Inhaber beantragt hat, ist zum Ablauf der beantragten Aufschiebungsfrist zu entrichten (Letztere kann gekürzt werden, falls der Inhaber eine frühere Bekanntmachung beantragt).

Das HABM erteilt keine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie eine Quittung für die Zahlung wünschen, müssen Sie diese per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen anfordern (Faxnummer: +34 96 513 1344).

Zahlungsmodalitäten
Sie können die Gebühren für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster per Banküberweisung oder über laufende Konten entrichten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, per Kreditkarte zu zahlen, wenn Sie die Online- Anmeldung wählen (siehe unsere ePayment-Hilfeseiten für weitere Informationen). Das HABM bietet einen Online-Service an, durch den die Kontoinhaber ihr laufendes Konto einsehen können. Wenn Sie sich dafür anmelden möchten, senden Sie bitte einen Brief/ein Fax an die Hauptabteilung Finanzen des HABM.


Banküberweisungen
Banküberweisungen sind auf eines der folgenden Konten des HABM einzuzahlen:

Bank Banco Bilbao Vizcaya Argentaria La Caixa
Adresse Alicante SPANIEN Alicante SPANIEN
Kontonummer 0182-5596-90-0092222222/td> 2100-2353-01-0700000888
BIC-Code * BBVAESMMXXX CAIXESBBXXX
IBAN ES88 0182 5596 9000 9222 2222 ES03 2100 2353 0107 0000 0888
Bankgebühren ** OUR OUR
* Einige Computerprogramme erkennen die drei letzten Ziffern XXX des BIC-Codes nicht. In diesen Fällen muss der Kunde BBVAESMM oder CAIXESBB angeben.
** Bei Überweisung der Bankgebühren ist es wichtig, „OUR“ als Zahlungsweise anzugeben, um den vollständigen Empfang des Betrages sicherzustellen. Wenn Sie jedoch eine SEPA-Zahlung vornehmen, muss die SEPA-Standardgebührenregelung „SHA“ (d. h. geteilte Gebühren) eingestellt sein. SEPA ist ein neues gemeinsames europäisches Zahlungssystem, das von den meisten Kreditinstituten in den 27 EU-Mitgliedstaaten und vier weiteren europäischen Ländern benutzt wird.


Nur bei Vorliegen genauer Angaben sind wir in der Lage, die Zahlung zu bearbeiten und sie mit Ihrer Anmeldung zu verknüpfen. Die meisten Banken wickeln ihre Auslandszahlungen über eine dritte Bank ab. Manchmal werden nicht alle erforderlichen Angaben an die dritte Bank übermittelt. Bitte weisen Sie Ihre Bank ausdrücklich an, folgende Angaben auf der Überweisung zu vermerken:

  • GGM-Nummer oder E-Filing-Nummer
  • Name und Anschrift des Zahlers
  • Gegenstand der Zahlung

 

Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Hinweisen für die Zahlung per Banküberweisung. Außerdem sollten Sie als neuer Anmelder das Dokument mit Zahlungsinformationen ausfüllen und dieses an die Hauptabteilung Finanzen des HABM faxen (0034 965139113).

Laufendes Konto
Die Zahlung über ein laufendes Konto bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie empfiehlt sich insbesondere für häufige Anmelder.

  • Alle Gebühren werden automatisch am letzten Tag der Grundfrist oder zu einem anderen, von dem Kunden gewünschten Termin, abgebucht.
  • Sofortiger Onlinezugang zu Ihrem Kontostand mit Informationen über die jüngsten Transaktionen
  • Wahrung von Rechten
  • Möglichkeit der Sammelüberweisung
  • Reduzierte Bankgebühren
  • Möglichkeit der Einbehaltung von Gebühren