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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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WICHTIGER WARNHINWEIS - Irreführende Zahlungsaufforderungen in Bezug auf Marken- oder Geschmacksmusterdienstleistungen, wie z. B. Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Branchenbücher auffordern.
Gebühren für die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen drei Arten von Gebühren an: Eintragungs-, Bekanntmachungs- und Aufschiebungsgebühren. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren hängt von zwei Faktoren ab,
Die Gebühren für Geschmacksmuster haben folgende Struktur:
Im Falle einer Einzelanmeldung (ein Geschmacksmuster) ohne Antrag auf Aufschiebung hat der Anmelder eine Eintragungsgebühr von 230 EUR und eine Bekanntmachungsgebühr von 120 EUR, insgesamt also 350 EUR zu entrichten. Wird eine Aufschiebung beantragt, zahlt der Anmelder bei der Anmeldung eine Aufschiebungsgebühr von 40 EUR. Am Ende des Aufschiebungszeitraums ist die Bekanntmachungsgebühr zu entrichten.
Bei einer Sammelanmeldung hat der Anmelder stets die vollständige Eintragungsgebühr sowie die Bekanntmachungsgebühr für das erste Geschmacksmuster zu bezahlen, das er unmittelbar bekannt machen möchte. Wird eine Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt, hat der Anmelder stets die vollständige Eintragungsgebühr sowie die Gebühr für die Aufschiebung der Bekanntmachung für das erste Geschmacksmuster zu bezahlen, dessen Bekanntmachung er aufschieben möchte. In diesem Fall wird die Bekanntmachungsgebühr am Ende des Aufschiebungszeitraums fällig.
Einzige Voraussetzung für eine Sammelanmeldung ist, dass die Erzeugnisse, bei denen das Geschmacksmuster verwendet wird, zu denselben Klassen der Locarno-Klassifikation gehören. Diese Voraussetzung gilt nicht, wenn die Anmeldung Verzierungen betrifft.
Die Eintragungs- und die Bekanntmachungsgebühren sind zusammen mit der Einreichung zu entrichten. Enthält die Anmeldung einen Antrag auf Aufschiebung, wird die Bekanntmachungsgebühr durch die Aufschiebungsgebühr ersetzt. Die Bekanntmachungsgebühr für das Geschmacksmuster oder für alle Geschmacksmuster einer Sammelanmeldung, deren Bekanntmachung der Inhaber beantragt hat, ist zum Ablauf der beantragten Aufschiebungsfrist zu entrichten (Letztere kann gekürzt werden, falls der Inhaber eine frühere Bekanntmachung beantragt).
Das HABM erteilt keine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie eine Quittung für die Zahlung wünschen, müssen Sie diese per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen anfordern (Faxnummer: +34 96 513 1344).
Zahlungsmodalitäten
Sie können die Gebühren für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster per Banküberweisung oder über laufende Konten entrichten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, per Kreditkarte zu zahlen, wenn Sie die Online- Anmeldung wählen (siehe unsere ePayment-Hilfeseiten für weitere Informationen). Das HABM bietet einen Online-Service an, durch den die Kontoinhaber ihr laufendes Konto einsehen können. Wenn Sie sich dafür anmelden möchten, senden Sie bitte einen Brief/ein Fax an die Hauptabteilung Finanzen des HABM.
Banküberweisungen
Banküberweisungen sind auf eines der folgenden Konten des HABM einzuzahlen:
| Bank | Banco Bilbao Vizcaya Argentaria | La Caixa |
|---|---|---|
| Adresse | Alicante SPANIEN | Alicante SPANIEN |
| Kontonummer | 0182-5596-90-0092222222/td> | 2100-2353-01-0700000888 |
| BIC-Code * | BBVAESMMXXX | CAIXESBBXXX |
| IBAN | ES88 0182 5596 9000 9222 2222 | ES03 2100 2353 0107 0000 0888 |
| Bankgebühren ** | OUR | OUR |
Nur bei Vorliegen genauer Angaben sind wir in der Lage, die Zahlung zu bearbeiten und sie mit Ihrer Anmeldung zu verknüpfen. Die meisten Banken wickeln ihre Auslandszahlungen über eine dritte Bank ab. Manchmal werden nicht alle erforderlichen Angaben an die dritte Bank übermittelt. Bitte weisen Sie Ihre Bank ausdrücklich an, folgende Angaben auf der Überweisung zu vermerken:
Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Hinweisen für die Zahlung per Banküberweisung. Außerdem sollten Sie als neuer Anmelder das Dokument mit Zahlungsinformationen ausfüllen und dieses an die Hauptabteilung Finanzen des HABM faxen (0034 965139113).
Laufendes Konto
Die Zahlung über ein laufendes Konto bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie empfiehlt sich insbesondere für häufige Anmelder.