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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Das Amt legt großen Wert auf Transparenz. Es hat erhebliche Anstrengungen unternommen, die Webseite so zu gestalten, dass sie nicht nur Informationen abdeckt, die sich direkt auf die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und geschmacksmustern beziehen, sondern auch ergänzende Informationen zu Entwicklungen im Bereich der Marken und Geschmacksmuster bietet.
Die Rechtsprechung zur Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) kann auf drei Ebenen konsultiert werden: