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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Um seiner Rolle als Verwalter des Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems gerecht zu werden, muss das HABM eine auf Qualität ausgerichtete, höchst produktive, nutzerfreundliche sowie kosteneffektive Einrichtung sein.
Die Dienstleistungscharta des HABM definiert anhand der Festsetzung von konkreten und messbaren Standards in drei Schlüsselbereichen – Erreichbarkeit, Angemessenheit der Verfahrensdauer und Qualität der Entscheidungen – diese Ziele, die die Dienstleistungspolitik des Amtes bestimmen und die die Nutzer erwarten können.
Dienstleistungscharta 2013:
Die mit diesen Standards verglichene Leistung des HABM wird jedes Quartal auf der Internetseite veröffentlicht. Die Standards wiederum werden auf Basis des Feedbacks der Nutzer jährlich überarbeitet.
Die Dienstleistungscharta wird durch das umfassende Qualitätsmanagementsystem des HABM unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
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