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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Die elektronische Verlängerung Ihres GGM bietet folgende Vorzüge:
Sobald der Antrag auf Verlängerung eines GGM bei dem Amt eingegangen ist, kann dessen Status über die Datenbank RCD Online konsultiert werden. Nach der Verlängerung des GGM informiert das HABM die GGM-Inhaber oder seine Vertreter. Die Verlängerung wird am Tage nach Ablauf der bestehenden Eintragung wirksam. Das GGM-Register wird aktualisiert, und es wird ein Hinweis im Blatt für GGM veröffentlicht.
E-Mail kann nur für allgemeine Informationszwecke verwendet werden. Eingaben für bestimmte Akten müssen per Fax oder per Post eingereicht werden. MYPAGE-Nutzer können Eingaben auch über die Anwendung e-communication (elektronische Mitteilungen) einreichen.