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Online eine Gemeinschaftsmarke anmelden

Neu!

Nutzer, die Klassenüberschriften auswählen und für alle in der alphabetischen Liste einer bestimmten Klasse enthaltenen Waren oder Dienstleistungen der Nizzaer Klassifikation Schutz beantragen möchten, sollten die neue „Ankreuzfunktion“ verwenden, die im Abschnitt “ Waren und Dienstleistungen“ verfügbar ist. Die bisherige vorübergehende Erklärung zur Abdeckung der alphabetischen Liste ist nicht mehr nötig und wird auch nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgendem Abschnitt: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/CTM/FAQ/CTM13.de.do

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Bei technischen Problemen kontaktieren Sie das E-Business-Support.

























Die elektronische Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke bietet folgende Vorzüge:

  • Sie erhalten eine Ermäßigung von 150 EUR auf die Grundgebühr einer einzelnen Gemeinschaftsmarke.
  • Sie haben die Möglichkeit, per Kreditkarte zu zahlen (e-payment).
  • Sie erhalten umgehend eine Bestätigung Ihrer Gemeinschaftsmarkennummer.
  • Sie können die offizielle Empfangsbestätigung erstellen und ausdrucken (Anmerkung: Das HABM erstellt keine Kopien).
  • Es erfolgt eine elektronische Kontrolle Ihrer Angaben auf Vollständigkeit, und es wird Ihnen automatisch ein Anmeldetag zugewiesen*.
  • Sie können Ihre Kontaktdaten speichern und bei künftigen Anmeldungen automatisch darauf zurückgreifen (auch über MyPage).

*Der Anmeldetag einer Gemeinschaftsmarke ist der Tag, an dem die die Angaben nach Artikel 26 Absatz 1 GMV enthaltenden Unterlagen vom Anmelder bei dem Amt eingereicht worden sind, wobei die mitteleuropäische Zeit (MEZ) gilt, sofern binnen eines Monats nach Einreichung der genannten Unterlagen die Anmeldegebühr gezahlt wird.

Damit der Tag der Einreichung der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr für die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Das HABM verschickt keine Zahlungsaufforderung. Wird eine Bestätigung des Zahlungseingangs gewünscht, ist dies per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen zu beantragen. Fax-Nummer: (+34) 965 139 113.

 

Das HABM bietet seinen größeren Kunden Business-to-Business-Lösungen an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter E-Filing B2B.

E-Mail kann nur für allgemeine Informationszwecke verwendet werden. Eingaben für bestimmte Akten müssen per Fax oder per Post eingereicht werden. MYPAGE-Nutzer können Eingaben auch über die Anwendung e-communication (elektronische Mitteilungen) einreichen.