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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
Sie befinden sich hier: Home > Qualität plus > Elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (GM): E Filing
Neu!
Die elektronische Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke bietet folgende Vorzüge:
*Der Anmeldetag einer Gemeinschaftsmarke ist der Tag, an dem die die Angaben nach Artikel 26 Absatz 1 GMV enthaltenden Unterlagen vom Anmelder bei dem Amt eingereicht worden sind, wobei die mitteleuropäische Zeit (MEZ) gilt, sofern binnen eines Monats nach Einreichung der genannten Unterlagen die Anmeldegebühr gezahlt wird.
Damit der Tag der Einreichung der Anmeldung als Anmeldetag zuerkannt werden kann, muss die Grundgebühr für die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anmeldung entrichtet werden. Das HABM verschickt keine Zahlungsaufforderung. Wird eine Bestätigung des Zahlungseingangs gewünscht, ist dies per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen zu beantragen. Fax-Nummer: (+34) 965 139 113.
Das HABM bietet seinen größeren Kunden Business-to-Business-Lösungen an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter E-Filing B2B.
E-Mail kann nur für allgemeine Informationszwecke verwendet werden. Eingaben für bestimmte Akten müssen per Fax oder per Post eingereicht werden. MYPAGE-Nutzer können Eingaben auch über die Anwendung e-communication (elektronische Mitteilungen) einreichen.