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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Die Dienststelle für Kundenbeschwerden bearbeitet schriftliche Beschwerden in Bezug auf die Bearbeitung von Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterakten.
Beschwerden in Bezug auf die juristische Begründung von Entscheidungen des HABM werden von der Dienststelle für Kundenbeschwerden nicht entgegengenommen. Wenn Sie einer Entscheidung des HABM nicht zustimmen, haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung des GM- oder GGM-Prüfers vor den Beschwerdekammern anzufechten.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen in Bezug auf Gemeinschaftsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die Tätigkeiten des Amtes oder den Inhalt und die Darstellung dieser Website haben, können Sie uns jederzeit gerne eine E-Mail an folgende Adresse senden: information@oami.europa.eu.
Vorbringen von Beschwerden
Jeder Anmelder einer Gemeinschaftsmarke oder eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, Inhaber oder Vertreter kann sich bei der Dienststelle für die Kundenbetreuung beschweren.
Die bei der DIENSTSTELLE FÜR KUNDENBESCHWERDEN vorgebrachte Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
Beschwerden dürfen nur per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Kennnummer (per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg). Die abschließende Antwort wird Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde zugestellt, sofern Sie die Beschwerde per E-Mail eingereicht haben. Demgegenüber kann die DIENSTSTELLE FÜR KUNDENBESCHWERDEN nicht gewährleisten, dass auf dem Postweg oder per Fax eingesandte Beschwerden innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden, da Beschwerden, die auf diese Weise übermittelt werden, länger brauchen, um bei der DIENSTSTELLE FÜR KUNDENBESCHWERDEN einzugehen.