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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
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Für eine effiziente Organisation und ein reibungsloses Funktionieren muss das Amt fortlaufend Waren und Dienstleistungen anhand von Vergabeverfahren erwerben bzw. in Auftrag geben, die mit der Verordnung Nr. 966/2012 des Rates, die auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, mit den Durchführungsvorschriften (Verordnung Nr. 1268/2002 der Kommission) und deren nachträglichen Änderungen im Einklang stehen müssen.
Bei der Auftragsvergabe handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, das dazu bestimmt ist, den Markt bei dem Erwerb von Waren und bei der Beauftragung von Dienstleistungen oder Arbeiten zu konsultieren. Es führt zu dem Abschluss öffentlicher Aufträge, einschließlich Rahmenverträge.
Gebote, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingereicht werden als „Angebote“ bezeichnet. Ein Unternehmen, das ein Angebot eingereicht hat, wird als „Bieter“ bezeichnet. „Aufforderungen zur Interessenbekundung“ (in seiner englischen Abkürzung) dienen dazu, eine Liste von potentiellen Lieferunternehmen aufzustellen, die zu zukünftigen Ausschreibungsverfahren eingeladen werden können.
Das Amt wendet ein Umweltmanagementsystem (EMAS) an und ist bestrebt, die Umwelteinflüsse all seiner Tätigkeiten, einschließlich der im Rahmen von Verträgen ausgeführten Tätigkeiten, zu verringern. Der Bieter wird daher gebeten, die Umweltrichtlinien, insbesondere die Richtlinien zum Papier- und Energieverbrauch (siehe das Dokument zur Umweltpolitik des HABM im Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen), bei seiner Arbeit zu berücksichtigen. In Übereinstimmung mit seiner Politik empfiehlt das Amt die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) soweit als möglich für alle Güter und Dienste, die vom Amt angefordert werden, anzuwenden (HABM Umweltpolitik).