Sie befinden sich hier: Home > Über das HABM > Finanzen

Finanzen

Finanzrahmen des Amtes
Der Finanzrahmen des Amtes besteht aus der Haushaltsordnung und den internen Vorschriften:

  • Verordnung Nr. CB-1-10 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. November 2010 mit Durchführungsbestimmungen zu einigen Vorschriften der Haushaltsordnung vom 17. Juli 2009
  • Verordnung Nr. CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Juli 2009 über die Finanzvorschriften des Amtes („Haushaltsordnung“)

Die offiziellen Finanzberichte des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt bestehen aus:

  • Jahresabschluss
  • Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten
  • Haushaltsplan
  • Berichtigungs- und Nachtragshaushalt

Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt besteht aus:

  • den Finanzbögen des Amtes (Vermögensübersicht, Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, Cashflow-Tabelle und Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands)
  • den Berichten über den Vollzug des Haushaltsplans des Amtes

Die Finanzberichte vermitteln eine Übersicht, wie sich die finanziellen Verhältnisse des Amtes im Laufe des Jahres entwickelt haben. In der Vermögensübersicht und der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis werden die Aktiva und Passiva erfasst; außerdem ist daraus die finanzielle Lage zum 31. Dezember zu entnehmen. Aus der Cashflow-Tabelle gehen die Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres und der endgültige Kassenmittelbestand hervor. Die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands enthält detaillierte Angaben zu den im Laufe des Haushaltsjahres erfolgten Erhöhungen und Verringerungen in Bezug auf das Eigenkapital.
Der Bericht über den Vollzug des Haushaltsplans fasst alle Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahres zusammen; die zugehörigen Tabellen zeigen die Höhe der Ausgaben, Einnahmen und Überträge zum Jahresende.
Gemäß der Haushaltsordnung CB-3-09 des HABM müssen die vorläufigen Jahresrechnungen bis zum 1. März des Folgejahres vorgelegt werden.  Bis zum 1. Juli hat der Präsident des Amtes diese an den Haushaltsausschuss und an den Rechnungshof zu übermitteln. Zur Kenntnisnahme werden sie außerdem an das Europäische Parlament, an den Rat der Europäischen Union und an die Europäische Kommission übermittelt.  Der endgültige Jahresabschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss des HABM muss regelgemäß, wahrheitsgetreu und vollständig sein und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Er wird nach Maßgabe der allgemein anerkannten Rechnungsführungsprinzipien erstellt.

Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement
Gemäß Artikel 76 und 82 der Haushaltsordnung CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt muss der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement zusammen mit dem Jahresabschlussbericht dem Haushaltsausschuss, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt werden:

Jährlicher Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten
Gemäß Artikel 40 der Haushaltsordnung CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt legt der Präsident, als Anweisungsbefugter des Amtes, dem Haushaltsausschuss einen jährlichen Tätigkeitsbericht mit Finanz- und Verwaltungsinformationen vor.
Der jährliche Tätigkeitsbericht wird ebenfalls dem Rechnungshof zugeleitet.

Haushaltsplan

Der Präsident des Amtes erstellt einen Haushaltsplan für das Folgejahr und legt diesen dem Haushaltsausschuss bis zum 31. März zur Genehmigung vor. Der Haushaltsplan muss alle Einnahmen und Ausgaben des Amtes beinhalten:

Berichtigungs- und Nachtragshaushalt
Bei Änderungen im oben genannten ursprünglichen Haushaltsplan erstellt das Amt einen Berichtigungs- und Nachtragshaushalt und legt ihn dem Haushaltsausschuss zur Genehmigung vor.

Europäischer Rechnungshof
Gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist das Amt jährlich Gegenstand der Rechnungsprüfung durch den Europäischen Rechnungshof. Die Berichte des Europäischen Rechnungshofs sind im Folgenden zu finden: