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Beantragung von Verwaltungsdokumenten des HABM

Viele der Verwaltungsdokumente des HABM sind bereits auf der Website des HABM veröffentlicht und können über die Suchanwendungen lokalisiert werden. Für die die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffenden Dokumente konsultieren Sie bitte den Abschnitt „Rechtstexte“ auf der Homepage. Sie können die Dokumente auch in den Abschnitten Marken und Geschmacksmuster der Website aufrufen.

Die Akteneinsicht von Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen sowie deren Eintragungen kann auf entsprechenden Antrag beantragt werden. Dabei ist das in dem Unterabschnitt „Akteneinsicht und Kopien“ der Abschnitte Marken und Geschmacksmuster beschriebene Verfahren zu beachten.

Um Verwaltungsdokumente zu erhalten, die nicht über die Website zugänglich sind, müssen Sie das nachfolgend zur Verfügung gestellte Antragsformular ausfüllen und einreichen. Anträge können aber auch mittels Brief, Fax oder E-Mail in allen Amtssprachen der Europäischen Union gestellt werden.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die in den Verwaltungsdokumenten erwähnten Hinweise nicht rechtlich bindend sind. Rechtlich bindend sind nur die Rechtsakte, die in dem Amtsblatt (Eur-Lex) veröffentlicht wurden.

Online Antragsformular für Verwaltungsdokumente des HABM