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Wie Sie das HABM erreichen

Wie Sie Dokumente beim HABM einreichen

Dokumente zu einer bestimmten Akte müssen per Fax, auf dem Postweg, durch persönliche Abgabe, durch einen speziellen Kurierdienst oder über eine elektronische Mitteilung (nur MYPAGE-Nutzer) eingereicht werden. Geben Sie bitte immer das Aktenzeichen an. Beachten Sie, dass E-Mails nur für die formlose Kommunikation mit dem Amt verwendet werden dürfen.

Per Fax an die allgemeine Fax-Nummer des Amtes
+34 96 513 1344

 

Für die Übermittlung von Dokumenten zu bestimmten Gemeinschaftsmarken- oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Akten

Wenn Sie Ihr eingereichtes Dokument verfolgen möchten, lesen Sie mehr über die Empfangsbestätigung für Dokumente, die an die allgemeine Faxnummer gesandt wurden

Per Post oder Kurierdienst an die Geschäftsräume des Amtes:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Avenida de Europa, 4
E-03008 Alicante
SPANIEN

Die Geschäftsräume des Amtes sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Unter folgendem Link finden Sie eine Anfahrtsbeschreibung

Wenn Sie Ihr eingereichtes Dokument verfolgen möchten, lesen Sie mehr über den Empfang von Dokumenten, die per Kurierdienst oder Einschreiben zugesandt wurden

 
Dienststelle Nutzerkontakte

Die Hauptaufgabe der Dienststelle Nutzerkontakte besteht darin, Nutzer zu unterstützen, indem sie Fragen beantwortet, Probleme löst und Beschwerden bearbeitet. Die Dienststelle hilft Anmeldern und Vertretern während der gesamten Schutzdauer von Gemeinschaftsmarken (GM) oder eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) und stellt Informationen über weitere Dienstleistungen des Amtes zur Verfügung.

Die Dienststelle führt außerdem umfangreiche Analysen der täglichen Nutzerinteraktionen durch, um Tendenzen und Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass erhobene personenbezogene Daten nur in unsere Kundenmanagement-Software eingegeben werden, um sie für Qualitäts- und statistische Zwecke zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der entsprechenden Seite

Der Zentrale der Dienstelle Nutzerkontakte steht Ihnen von 8.30 bis 18.30 Uhr (UTC +1) zur Verfügung.

Ihr Anruf wird von einem Mitarbeiter der Zentrale entgegengenommen, der Sie nach Ihrem Anliegen und gegebenenfalls nach dem entsprechenden Aktenzeichen fragt. Allgemeine Anfragen zu GM- und GGM-Verfahren oder zur Website werden direkt von der Zentrale beantwortet. Bei spezielleren Anfragen wird der Anruf entsprechend Ihrer Angaben an eine oder mehrere zuständige Personen weitergeleitet.

Das Informationszentrum steht Ihnen von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr (UTC +1) zur Verfügung.

Das Informationszentrum bearbeitet speziellere Anfragen und hilft Ihnen bei möglichen Unklarheiten oder konkreten Vorkommnissen weiter. Es bietet jedoch keine Rechtsberatung und keine Hilfe für Nutzer und Vertreter bei der Definition und Festlegung des Schutzumfangs von Marken oder Geschmacksmustern.

Sie können auch eine schriftliche Anfrage per E-Mail an das Amt senden. Sie erhalten vom Informationszentrum innerhalb von 2 Werktagen eine Antwort auf Ihre E-Mail.

Weitere Informationen über das Informationszentrum und die Überprüfung von Anrufen

 
E-Business-Support

Der E-Business-Support des HABM steht Ihnen von 7.30 bis 19.30 Uhr (UTC +1) zur Verfügung

Wenn Sie eine Frage bezüglich der Online-Dienste haben und diese von der Zentrale nicht beantwortet werden kann, wird Ihr Anruf an den E-Business-Support weitergeleitet. Dort erhalten Sie Informationen über Online-Anmeldungen (Anmeldungen über E Filing, E-Oppositions, E-Renewals, MYPAGE und Datenbanken).

Sie können auch eine schriftliche Anfrage zum Thema E Business per E-Mail einsenden. Sie erhalten vom E-Business-Support innerhalb von zwei Werktagen eine Antwort auf Ihre E Mail.

 

Kontakt zu Prüfern

Wenn Sie Kontakt zu einem Prüfer aufnehmen möchten, der für Ihre Akte zuständig ist, werden Sie direkt mit diesem verbunden, oder, falls er verhindert ist, an eine Gruppe von Prüfern weitergeleitet, die sich im entsprechenden Bereich auskennen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link

 
Beschwerden

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Amt eine Dienstleistung bezüglich GM- und/oder GGM-Akten oder Vorgängen – unabhängig davon, ob sie in direktem Zusammenhang mit diesen Akten stehen – nicht entsprechend der geltenden Vorschriften oder Praxis erbracht hat, wenden Sie sich an die Dienststelle für Kundenbeschwerden unter:

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Dienststelle für Kundenbeschwerden.
 
Beantragung von Verwaltungsdokumenten
Die meisten Dokumente sind bereits auf der Website verfügbar. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite „Beantragung von Verwaltungsdokumenten“. Dort wird Ihnen auch erklärt, wie Sie den förmlichen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen müssen, falls dies erforderlich sein sollte.
 

Das Verbindungsbüro Brüssel ist für die Vertretung des Amtes bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Europäischen Organen sowie für Informationen über das HABM an Einrichtungen in Brüssel zuständig.

+32 2 230 4997
Info-Bruxelles@oami.europa.eu

 

Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Etienne Sanz de Acedo, Leiter der Dienststelle Kommunikation
  • Ruth McDonald, Pressebeauftragte
  • Mark Kennedy, Assistent der Pressebeauftragten
  • Laura Casado, Assistentin der Pressebeauftragten