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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
Ihre Marke dient dazu, die Herkunft Ihrer Waren oder Dienstleistungen zu bezeichnen und diese von denen Ihrer Konkurrenten zu unterscheiden. Deshalb müssen Sie in Ihrer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke nicht nur die Marke angeben, sondern auch für welche Waren und Dienstleistungen diese gelten soll. Nach diesen Angaben bestimmt sich der Schutzumfang der Gemeinschaftsmarke.
Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen muss so formuliert sein, dass der Charakter der Waren und Dienstleistungen klar zu erkennen ist und jeder Gegenstand klassifiziert werden kann — nach Möglichkeit in einer einzigen Klasse der Nizzaer Klassifikation.
Bitte beachten Sie, dass das ursprünglich in der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke enthaltene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht erweitert werden kann, sondern nur eingeschränkt werden darf. Mit anderen Worten: Sie dürfen der ursprünglich eingereichten Anmeldung keine weiteren Waren oder Klassen hinzufügen.
Wird eine Gemeinschaftsmarke für mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen angemeldet, so ist für jede weitere Klasse eine zusätzliche Gebühr zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Ausfüllung Ihrer Gemeinschaftsmarkenanmeldung zunächst mit den verschiedenen Klassifizierungssystemen und Tools vertraut zu machen.
EuroClass 2.0
Das HABM hat eine neue verbesserte Version seines viel genutzten EuroClass-Tools in Betrieb genommen, das nun auch die Funktionen der Anwendungen EUROACE und EURONICE beinhaltet; diese beiden Anwendungen werden dadurch hinfällig.
Waren und Dienstleistungen
Ihre Marke dient dazu, Ihre Waren und Dienstleistungen von denen Ihrer möglichen Mitbewerber auf dem Markt zu unterscheiden. Wenn Sie eine Markenanmeldung einreichen, müssen Sie daher ganz genau angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marke verwendet werden soll.
Nizza-Klassifikation
Einfach ausgedrückt werden alle Waren und Dienstleistungen, die auf dem weltweiten Markt angeboten werden, in „Klassen“ eingeteilt. Diese Einteilung erfolgt nach einem internationalen Abkommen mit dem recht komplizierten Namen „Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“.
Im Grunde ist alles, was es gibt und vermarktet werden kann – seien es Waren oder Dienstleistungen – in einer der 45 Klassen der Klassifikation von Nizza enthalten.
Die „Nizza-Klassifikation“, wie sie meist kurz genannt wird, teilt Waren in die Klassen 1 bis 34 und Dienstleistungen in die Klassen 35 bis 45 ein. Jede Klasse verfügt über eine Klassenüberschrift, die allgemeine Informationen über die Art der Waren und Dienstleistungen der jeweiligen Klasse beinhaltet.
Beispielsweise lautet die Überschrift der Klasse 25: „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen“, die Überschrift der Klasse 15 „Musikinstrumente“ und die Überschrift der Klasse 3 „Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“.
Wenn Sie eine Markenanmeldung einreichen, müssen Sie das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen so formulieren, dass sich die Art der Waren und Dienstleistungen klar erkennen lässt und die Klassifizierung der einzelnen Waren und Dienstleistungen in nur jeweils eine Klasse der Nizza-Klassifikation möglich ist.
Beachten Sie außerdem, dass das ursprüngliche Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, das Bestandteil der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke ist, nicht erweitert, sondern lediglich eingeschränkt werden kann. Das heißt, Sie können der ursprünglich eingereichten Anmeldung keine Produkte oder Klassen hinzufügen.
Bei der Anmeldung können Sie beliebig viele Klassen angeben. Bei einer Angabe von mehr als drei Klassen ist für jede weitere Klasse jedoch eine Gebühr zu entrichten.
Nach einer Mitteilung des Präsidenten wird das HABM ab dem 1. Januar 2012 die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza anwenden.
EuroClass
Zu Ihrer Erleichterung stellt Ihnen das HABM die EuroClass-Datenbank zur Verfügung, die Ihnen bei der Markenanmeldung und der Zuordnung der Waren und Dienstleistungen in die richtigen Klassen wertvolle Dienste leisten kann.
EuroClass unterstützt Sie bei der Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen, da Sie die Inhalte der nationalen Klassifikationsdatenbanken und die Anerkennung von Waren und Dienstleistungen in zwanzig nationalen Markenämtern vergleichen können.
Wenn Sie für Ihre Markenanmeldung einen Begriff aus der Ergebnisliste wählen, der als vom HABM anerkannt angezeigt wird, können Sie sicher sein, dass er automatisch vom HABM anerkannt wird.
EuroClass stellt außerdem Übersetzungen für Waren und Dienstleistungen zur Verfügung und zeigt erneut deren Anerkennung durch jedes der Ämter an.