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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
Das Register für Gemeinschaftsmarken ist eine Datenbank mit den Einzelheiten aller vom Amt eingetragenen Gemeinschaftsmarken. Das Register wird kontinuierlich aktualisiert, um etwaige Änderungen, wie z.B. Eigentumsübertragungen, Änderungen des Namens oder der Anschrift, die Erteilung einer Lizenz oder eines Pfandrechts, aufzunehmen. Es wird von der Dienststelle Register und Gebühren der Hauptabteilung Unterstützung des Kerngeschäfts geführt.
Änderungen im Register werden stets im Blatt für Gemeinschaftsmarken veröffentlicht, wenn sie eine bereits eingetragene Gemeinschaftsmarke betreffen. Auf schriftliche Anfrage und nach Zahlung einer Gebühr kann das Register eingesehen werden. Zu diesem Zweck steht Ihnen unser Formular Antrag auf Akteneinsicht zur Verfügung.
In der folgenden Tabelle werden die Eintragungen aufgelistet, die im Register vorgenommen werden können:
| Art | Gebühr | Formular |
| Übertragungen | Keine Gebühr | Antrag auf sonstige EintragungHINWEISE |
| Verzichtserklärungen (nur nach der Eintragung) | Keine Gebühr | Kein Formular |
| Änderung des Namens und/oder der Anschrift eines Inhabers / eines Vertreters | Keine Gebühr | Änderung des Namens und / oder der Anschrift eines Inhabers / eines Vertreters Hinweise |
| Wechsel / Bestellung oder Löschung eines Vertreters | Keine Gebühr |
Wechsel / Bestellung oder Löschung eines Vertreters Hinweise |
| Änderungen (außer solchen am Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen) | Keine Gebühr | Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE |
| Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen (Teilweiser Verzich) | Keine Gebühr | Kein Formular |
| Zeitränge | Keine Gebühr | |
| Umwandlungen | €200 | |
| Teilungen | €250 | |
| Lizenzen | €200 | |
| Dingliche Rechte | €200 | |
| Insolvenzverfahren | Keine Gebühr |
Kein Formular |
| Zwangsvollstreckungsmaßnahmen | €200 |