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Änderungen am Register für Gemeinschaftsmarken

Das Register für Gemeinschaftsmarken ist eine Datenbank mit den Einzelheiten aller vom Amt eingetragenen Gemeinschaftsmarken. Das Register wird kontinuierlich aktualisiert, um etwaige Änderungen, wie z.B. Eigentumsübertragungen, Änderungen des Namens oder der Anschrift, die Erteilung einer Lizenz oder eines Pfandrechts, aufzunehmen. Es wird von der Dienststelle Register und Gebühren der Hauptabteilung Unterstützung des Kerngeschäfts geführt.

Änderungen im Register werden stets im Blatt für Gemeinschaftsmarken veröffentlicht, wenn sie eine bereits eingetragene Gemeinschaftsmarke betreffen. Auf schriftliche Anfrage und nach Zahlung einer Gebühr kann das Register eingesehen werden. Zu diesem Zweck steht Ihnen unser Formular Antrag auf Akteneinsicht zur Verfügung.

In der folgenden Tabelle werden die Eintragungen aufgelistet, die im Register vorgenommen werden können:

Art Gebühr Formular
Übertragungen Keine Gebühr Antrag auf sonstige EintragungHINWEISE
Verzichtserklärungen (nur nach der Eintragung) Keine Gebühr Kein Formular
Änderung des Namens und/oder der Anschrift eines Inhabers / eines Vertreters Keine Gebühr Änderung des Namens und / oder der Anschrift eines Inhabers / eines Vertreters Hinweise
Wechsel / Bestellung oder Löschung eines Vertreters Keine Gebühr

Wechsel / Bestellung oder Löschung eines Vertreters Hinweise

Änderungen (außer solchen am Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen) Keine Gebühr Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE
Einschränkung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen (Teilweiser Verzich) Keine Gebühr Kein Formular
Zeitränge Keine Gebühr

Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE

Umwandlungen €200

Umwandlung HINWEISE

Teilungen €250

Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE

Lizenzen €200

Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE

Dingliche Rechte €200

Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE

Insolvenzverfahren Keine Gebühr

Kein Formular

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen €200

Antrag auf sonstige Eintragung HINWEISE