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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
Bitte klicken Sie die Titel der nachfolgenden Abschnitte an, um direkte Links zu den entsprechenden Informationen aufzurufen:
Verordnungen
Das Gemeinschaftsmarkensystem gründet sich auf eine „Grundverordnung“ des Rates der Europäischen Union [Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke] (die „GMV“) einschließlich ihrer verschiedenen nachfolgenden Änderungen sowie auf verschiedene Verordnungen der Kommission, die ebenfalls mehrmals geändert wurden, in denen jeweils die Durchführungsvorschriften für die GMV, die an das HABM zu entrichtenden Gebühren sowie die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern des HABM festgelegt sind. Konsolidierte Fassungen der verschiedenen Verordnungen, in denen die verschiedenen Änderungen enthalten sind, stehen zur Verfügung. Auch die ursprünglichen Fassungen der verschiedenen Verordnungen (einschließlich der Änderungsverordnungen) stehen zur Verfügung.
Beschlüsse und Mitteilungen des Präsidenten
Der Präsident des Amtes erlässt Beschlüsse und Mitteilungen, die die effiziente Tätigkeit des Amtes gewährleisten sollen. Beschlüsse werden von ihm gefasst, wo dies in den Verordnungen vorgesehen ist. Mitteilungen ergehen bei anderen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Richtlinien
Der Präsident des Amtes verabschiedet Richtlinien des HABM für die Verfahren vor dem HABM nach Anhörung des Verwaltungsrates.
Diese Richtlinien des HABM sollen dazu dienen, die Anwendung der GMV durch das HABM zu erläutern. Sie wurden unter dem Gesichtspunkt der praktischen Anwendung sowohl für das für die verschiedenen Verfahren zuständige Personal des Amtes als auch für die an Verfahren mit dem Amt Beteiligten verfasst.
Die Richtlinien des HABM sind nur als allgemeine Anweisungen zu betrachten und haben demnach keinen Gesetzgebungscharakter. Sowohl die Verfahrensbeteiligten als auch das HABM müssen sich erforderlichenfalls auf die einschlägigen GM-Verordnungen stützen.
Das Handbuch (Dieses Handbuch steht derzeit nur auf Englisch zur Verfügung)
Es wurde ein Leitfaden ausgearbeitet, in dem die jüngsten Änderungen an den amtlichen Richtlinien enthalten sind. Im Gegensatz zu den Richtlinien des HABM, die von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, wird der Leitfaden laufend aktualisiert und spiegelt somit die jüngste Praxis des Amtes wider.
Beschlüsse des Präsidiums der Beschwerdekammern
Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der Beschwerdekammern, der den Vorsitz führt, und Mitgliedern der Kammern, die für jedes Kalenderjahr gewählt werden. Es entscheidet mit Stimmenmehrheit über den Geschäftsverteilungsplan für die Kammern im betreffenden Kalenderjahr und über Kollisionsnormen, bestimmt die Mitglieder der einzelnen Kammern und ihre Vertreter, legt die Verfahrensordnung und interne Verfahrensvorschriften fest usw.
Internationale Verträge
Das Gemeinschaftsmarkensystem besteht parallel zu nationalen Systemen. Die erste Markenrichtlinie wurde im Jahre 1988 verabschiedet, um die auf diesem Gebiet bestehenden jeweiligen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen.
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
Um die Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum zu vollenden, wirkt die Europäische Union an der Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften auf dem Binnenmarkt mit. Zu den diesbezüglichen Informationen der Europäischen Kommission gelangen Sie hier.