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Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern
Die Richtlinien dienen der Erläuterung der Verfahrenspraxis des Amtes in Bezug auf die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke. Sie wurden unter dem Gesichtspunkt der praktischen Anwendung sowohl für das für die verschiedenen Verfahren zuständige Personal des Amtes als auch für die beteiligten Fachleute erstellt.
Die Richtlinien behandeln die geläufigsten Fälle und dienen nur als allgemeine Anweisungen. Bei den Richtlinien handelt es sich folglich nicht um Rechtsvorschriften. Sowohl die Verfahrensbeteiligten als auch das Amt müssen erforderlichenfalls auf die Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke, auf die Durchführungsverordnung, auf die Gebührenverordnung und auf die Verfahrensordnung der Beschwerdekammern, so wie sie durch die Beschwerdekammern und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften einschließlich des Gerichts erster Instanz ausgelegt werden, Bezug nehmen.
Richtlinien zu den Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle):
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