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Internationale Verträge

Der Hauptzweck der mit den Marken in Zusammenhang stehenden internationalen Verträge ist der Schutz von Rechten, die Klassifizierung, die Harmonisierung von Rechtsvorschriften sowie die Möglichkeit des mehrseitigen Einreichens von Anmeldungen:

  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 [EN]
  • Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs-Abkommen) vom 15. April 1994 [EN]
  • Markenrechtsvertrag vom 27. Oktober 1994 [EN]
  • Vertrag von Singapur zum Markenrecht vom 27. März 2006 [EN]
  • Madrider Protokoll vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken [EN]
  • Nizzaer Abkommen über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977 mit den Änderungen vom 28. September 1979 [EN]
  • Wiener Abkommen zur Einrichtung Errichtung einer internationalen Klassifikation für Bildelemente von Marken vom 12. Juni 1973, mit den Änderungen vom 01. Oktober 1985 [EN]