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Gebühren und Zahlungsmodalitäten

WICHTIGER WARNHINWEIS - Irreführende Zahlungsaufforderungen in Bezug auf Marken- oder Geschmacksmusterdienstleistungen, wie z. B. Veröffentlichung, Eintragung oder Aufnahme in Branchenbücher auffordern.

Für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke ist eine Gebühr zu zahlen:

  • 900 EUR bei elektronischer Einreichung (E-Filing)
     
  • oder 1050 EUR bei Einreichung in Papierform. In beiden Fällen gilt jedoch, dass für Anmeldungen für mehr als drei Klassen von Waren und Dienstleistungen für jede weitere Klasse 150 EUR zu zahlen sind.

Die Gebühr ist binnen eines Monats fällig, nachdem die Anmeldung bei dem HABM (bzw. bei dem nationalen Amt) eingegangen ist.

Als Tag des Eingangs einer Zahlung beim Amt gilt der Tag, an dem der eingezahlte oder überwiesene Betrag auf einem Bankkonto des Amts tatsächlich gutgeschrieben ist. Maßgebender Zahlungstag (siehe Artikel 8 der Gebührenverordnung). Versäumen Sie die Einmonatsfrist für die Entrichtung der Anmeldegebühr, wird Ihre Anmeldung zwar nicht zurückgewiesen aber der Anmeldetag ist nicht mehr das Datum des Eingangs Ihrer Anmeldung sondern das Datum des Zahlungseingangs.

Das HABM erteilt keine Zahlungsaufforderung. Wenn Sie eine Quittung für die Zahlung wünschen, müssen Sie diese per Fax bei der Hauptabteilung Finanzen anfordern (Faxnummer: +34 96 513 1344).

Zahlungen
Die Gebühren für Gemeinschaftsmarken können auf folgende Weisen gezahlt werden: per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über ein bei dem HABM eingerichtetes laufendes Konto. Das HABM bietet einen Online-Service an, durch den die Kontoinhaber ihr laufendes Konto einsehen können.

Kreditkarte
Wenn Sie eine Anmeldung elektronisch einreichen, ist den meisten Benutzern die Zahlung per Kreditkarte zu empfehlen, es sei denn, Sie benutzen das Gemeinschaftsmarkensystem regelmäßig oder in großem Umfang. Bei Kartenzahlungen entfallen die zusätzlichen Gebühren, die von den Banken normalerweise für grenzüberschreitende Zahlungen erhoben werden. Außerdem kann das HABM so die automatischen internen Systeme am besten benutzen, so dass wir schneller mit der Bearbeitung Ihrer Akte beginnen können.

Zahlungen per Kreditkarte sind jedoch noch nicht für alle Dienstleistungen des HABM möglich. Das System wird jedoch erweitert, so dass die Kreditkartenzahlung im Laufe der Zeit für die meisten Dienstleistungen möglich sein sollte. Wenn Sie per Kreditkarte bezahlen, sind einige Angaben unabdingbar. Die Angaben, die Sie machen, werden vom HABM in keiner permanenten Datenbank gespeichert. Wir bewahren diese Angaben nur solange auf, bis sie zur Bank geschickt werden. Sie können Ihre gesamte Kreditkartennummer in sicherer Weise über unseren geschützten Server eingeben, der alle eingegebenen Angaben verschlüsselt. Sie müssen die Kreditkarte auswählen, die Sie zur Zahlung benutzen möchten. Derzeit akzeptiert das HABM Zahlungen mit VISA, MasterCard und EuroCard.

Sie müssen die 16-stellige Kreditkartennummer sowie das Ablaufdatum Ihrer Karte zur Verfügung stellen. Wie bereits erklärt, wird die Kreditkartennummer nach der Weiterleitung an die Bank nicht gespeichert. Jegliche Aufzeichnungen bezüglich des Formulars enthalten nur den Namen der Kreditkarte (VISA, MasterCard oder EuroCard) sowie die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer. Außerdem müssen Sie die Kartenprüfnummer für Ihre Kreditkarte angeben.

Banküberweisungen
Banküberweisungen sind auf eines der folgenden Konten des HABM vorzunehmen:

Bank Banco Bilbao Vizcaya Argentaria La Caixa
Anschrift Alicante SPANIEN Alicante SPANIEN
Kontonummer 0182-5596-90-0092222222 2100-2353-01-0700000888
BIC-Nummer * BBVAESMMXXX CAIXESBBXXX
IBAN ES88 0182 5596 9000 9222 2222 ES03 2100 2353 0107 0000 0888
Bankgebühren ** unsere unsere

*Manche Computerprogramme akzeptieren nicht die letzten drei Ziffern (XXX) des BIC-Codes. Sollte dies der Fall sein, geben Sie bitte nur BBVAESMM bzw. CAIXESBB ein.

** Es ist wichtig, dass Sie bei der Überweisung „unsere“ angeben, damit klar ist, dass etwaige Bankgebühren von Ihnen übernommen werden und dass das HABM den Überweisungsbetrag in voller Höhe erhält. Wenn Sie jedoch eine SEPA-Zahlung vornehmen, muss die SEPA-Standardgebührenregelung „SHA“ (d. h. geteilte Gebühren) eingestellt sein. SEPA ist ein neues gemeinsames europäisches Zahlungssystem, das von den meisten Kreditinstituten in den 27 EU-Mitgliedstaaten und vier weiteren europäischen Ländern benutzt wird.

Wir können die Zahlung nur bearbeiten und Ihrer Akte zuordnen, wenn Sie uns bestimmte Angaben mitteilen. Die meisten Banken nehmen Auslandszahlungen über eine Korrespondenzbank vor, und diese Angaben werden von der Korrespondenzbank nicht unbedingt mitgeteilt. Wir bitten Sie daher, Ihrer Bank die klare Anweisung zu erteilen, dass die Überweisung unter Mitteilung der folgenden Daten erfolgt:

  1. Nummer der Gemeinschaftsmarke oder E-Filing-Aktenzeichen
  2. Name und Anschrift des Zahlers
  3. Art der Gebühr

Genauere Angaben dazu finden Sie bei den Empfehlungen des HABM bezüglich der Zahlung per Banküberweisung. Wenn Sie ein neuer Anmelder sind, sollten Sie auch das Dokument mit Zahlungsinformationen ausfüllen und der Hauptabteilung Finanzen per Fax zusenden (Faxnummer: +34 96 513 9113).

Laufendes Konto bei dem HABM
Die Zahlung über das laufende Konto des HABM ist besonders nützlich für alle, die häufig mit dem HABM zu tun haben. Sie bietet viele Vorteile:

  1. Alle Gebühren werden automatisch am letzten Tag der Grundfrist oder zu einem anderen, von dem Kunden gewünschten Termin, abgebucht.
  2. Sie haben sofortigen Online-Zugriff auf Ihr Konto, so dass Sie sich rasch über die jüngsten Transaktionen informieren können.
  3. Rechtswahrung
  4. Überweisung von mehreren Beträgen auf einmal
  5. Geringere Bankgebühren
  6. Es steht Ihnen frei zu erklären, Gebühren nicht über das laufende Konto zu zahlen.