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Mitteilung Nr. 13/02 des Präsidenten des Amtes vom 4. Dezember 2002

betreffend das Formblatt für die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Das Formblatt für die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird hiermit gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster veröffentlicht und vom Amt zur Verfügung gestellt.

Das Formblatt kann aus dem vorliegenden Amtsblatt kopiert oder von der Website des Amtes (oami.europa.eu) ausgedruckt werden. Von den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten bzw. dem Benelux-Musteramt können ebenfalls kostenlose Exemplare angefordert werden.

Die Verwendung des Formblatts ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Anmelder können auch selbst erstellte, beispielsweise am Computer erzeugte Formblätter verwenden, die das gleiche Format und den gleichen Inhalt wie das des Amtes haben.

Anmeldungen für eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster können ab dem 1. April 2003, dem vom Verwaltungsrat des Amtes gemäß Artikel 111 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) festgelegten Datum, eingereicht werden. Anmeldungen, die während der drei Monate vor diesem Datum, d. h. am oder nach dem 1. Januar 2003 eingereicht werden, gelten als am 1. April 2003 eingereicht (Artikel 111 Absatz 3 GGV).

Wubbo de Boer
Präsident