Atrás/Zurück/Back/Retour/Indietro



Mitteilung Nr. 12/04 des Präsidenten des Amtes vom 20. Oktober 2004

über die Anerkennung und Bearbeitung von Prioritätsnachweisen auf CD-ROM von Seiten des US-amerikanischen Patent- und Markenamtes (USPTO) für Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Bei einer Geschmacksmusteranmeldung kann gemäß Artikel 42 GGV und Artikel 8 Absatz 1 GGDV die Priorität einer älteren Anmeldung in Anspruch genommen werden. In Artikel 65 GGV sind die Bestimmungen und Bedingungen für die Einreichung von Anmeldungen, Erklärungen und allen anderen Mitteilungen an das Amt festgelegt.

In Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. EX-03-5 des Präsidenten des Amtes vom 20. Januar 2003 über die formalen Voraussetzungen von Prioritäts- und Senioritätsansprüchen heißt es: Der von dem Anmelder eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters gemäß Artikel 8 Absatz 1 GGDV vorzulegende Nachweis besteht aus einer beglaubigten Abschrift der älteren Anmeldung oder Eintragung, die von Behörde ausgestellt ist, bei der die ältere Anmeldung eingereicht worden ist; dieser ist eine Bescheinigung dieser Behörde über den Tag der Einreichung der älteren Anmeldung beizufügen.

Laut seiner Mitteilung über beglaubigte Abschriften in elektronischer Form vom 17. August 2004 hat das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) seit dem 30. Juli 2004 die beglaubigten Abschriften, die es von US-Patent- bzw. Geschmacksmuster-anmeldungen gemäß seinen Akten ausstellt, auf elektronisches Format umgestellt. Abschriften von Nachweisen über US-Patent- bzw. –Geschmacksmusteranmeldungen aus dem elektronischen IFW-System (Image File Wrapper) des USPTO werden ausschließlich in elektronischer Form ausgestellt und gelten stets als beglaubigte Abschriften. Diese elektronischen Dateien können von der Website des USPTO heruntergeladen werden bzw. werden auf CD geliefert.

Das Amt hat beschlossen, die CD-Fassung solcher beglaubigter Abschriften als zulässige Prioritätsnachweise für Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen anzuerkennen. Anmelder von Gemeinschaftsgeschmacksmustern können daher die Priorität einer früheren US-Anmeldung in dieser Form in Anspruch nehmen. Die Benutzer werden darauf hingewiesen, dass die CD-ROMs nach der Bearbeitung nicht zurückgesandt werden.

Wubbo de Boer
Präsident