über die Anerkennung und Bearbeitung von Prioritätsnachweisen auf CD-ROM von Seiten des US-amerikanischen Patent- und Markenamtes (USPTO) für Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Bei einer Geschmacksmusteranmeldung kann gemäß Artikel 42 GGV und
Artikel 8 Absatz 1 GGDV die Priorität einer älteren Anmeldung in Anspruch
genommen werden. In Artikel 65 GGV sind die Bestimmungen und Bedingungen für
die Einreichung von Anmeldungen, Erklärungen und allen anderen Mitteilungen
an das Amt festgelegt.
In Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses Nr. EX-03-5 des Präsidenten des Amtes
vom 20. Januar 2003 über die formalen Voraussetzungen von Prioritäts-
und Senioritätsansprüchen heißt es: Der von dem Anmelder eines
Gemeinschaftsgeschmacksmusters gemäß Artikel 8 Absatz 1 GGDV vorzulegende
Nachweis besteht aus einer beglaubigten Abschrift der älteren Anmeldung
oder Eintragung, die von Behörde ausgestellt ist, bei der die ältere
Anmeldung eingereicht worden ist; dieser ist eine Bescheinigung dieser Behörde
über den Tag der Einreichung der älteren Anmeldung beizufügen.
Laut seiner Mitteilung über beglaubigte Abschriften in elektronischer Form
vom 17. August 2004 hat das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) seit
dem 30. Juli 2004 die beglaubigten Abschriften, die es von US-Patent- bzw. Geschmacksmuster-anmeldungen
gemäß seinen Akten ausstellt, auf elektronisches Format umgestellt.
Abschriften von Nachweisen über US-Patent- bzw. –Geschmacksmusteranmeldungen
aus dem elektronischen IFW-System (Image File Wrapper) des USPTO werden ausschließlich
in elektronischer Form ausgestellt und gelten stets als beglaubigte Abschriften.
Diese elektronischen Dateien können von der Website des USPTO heruntergeladen
werden bzw. werden auf CD geliefert.
Das Amt hat beschlossen, die CD-Fassung solcher beglaubigter Abschriften als
zulässige Prioritätsnachweise für Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen
anzuerkennen. Anmelder von Gemeinschaftsgeschmacksmustern können daher
die Priorität einer früheren US-Anmeldung in dieser Form in Anspruch
nehmen. Die Benutzer werden darauf hingewiesen, dass die CD-ROMs nach der Bearbeitung
nicht zurückgesandt werden.
Wubbo de Boer
Präsident