Der Schutz gemäß Artikel 33 der Gemeinschaftsmarkenverordnung und gemäß Artikel 44 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung gilt für die Zurschaustellung von Waren und Dienstleistungen unter der als Gemeinschaftsmarke angemeldeten Marke bzw. für die Zurschaustellung von Erzeugnissen, in die das angemeldete Gemeinschaftsgeschmacksmuster aufgenommen ist oder bei denen es verwendet wird, wenn diese Zurschaustellung auf der folgenden amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 30. November 1972 geänderten Übereinkommens über Internationale Ausstellungen stattfindet:
„Die Weltausstellung 2005 in Aichi, Japan“ vom 25. März bis
25. September 2005 in Nagoya, Japan.
Wubbo de Boer
Präsident