Problemstellungen und Herausforderungen |
Gesetzliche Änderungen |
Das Gemeinschaftsmarkensystem funktioniert zwar gut, aber die seit der Formulierung der Verordnung erfolgten Veränderungen im Geschäftsumfeld und die neuen Vorstellungen von der künftigen Rolle des Amtes erfordern einige gesetzliche Änderungen.
Das Amt hat bereits die Ansicht geäußert, dass neue Kompetenzen zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes aufgenommen werden könnten. Wenn die Europäische Kommission dem zustimmt, sind wir bereit, alles zu tun, was im Interesse der betreffenden Nutzer liegt.
Die Kommission hat das HABM nun aufgefordert, sich stärker für die Durchsetzungsaktivitäten zu engagieren, d. h. eine umfassendere Rolle in der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie zu übernehmen. In diesem Bereich verfügt das Amt bereits über einige Erfahrungen. Wir führen eine angesehene Seminarreihe für Richter an den Marken- und Geschmacksmustergerichten in den EU-Mitgliedstaaten durch und haben das Bewusstsein für Fälschungen durch Schulungen und E-Learning-Angebote geschärft.
Außerdem haben wir eine Rechtsdatenbank entwickelt, die Fälle von Verstößen aus der gesamten EU enthält; es gibt Pläne, mit Hilfe des Kooperationsfonds des HABM wichtige Datenbankinformations-Werkzeuge für die Durchsetzung zu erstellen.
Letztendlich besteht unser Ziel darin, ein alles umfassendes Amt für den gewerblichen Rechtsschutz zu werden, um der EU beim Erreichen ihrer Ziele in puncto Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu helfen. Dank seiner Erfahrungen ist das Amt gut dafür geeignet. Dies ist zudem etwas, das Europa braucht, wenn der unbestrittene Erfolg der Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustersysteme zu wirtschaftlichem Erfolg für unsere Kunden im EU-Binnenmarkt führen soll.
Derzeit arbeitet das Max-Planck-Institut an einer Kommissionsstudie zur Gesamtfunktionsweise des Markensystems, mit deren Veröffentlichung Anfang 2011 gerechnet wird. Diese Studie wurde 2007 vom Ministerrat angeregt und gehörte zu den Maßnahmen, auf die sich der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss auf ihrer Sitzung 2009 verständigt haben, um den Haushalt des HABM auszugleichen.
Nach der Veröffentlichung der Studie wird die Kommission damit beginnen, die Gesetzesvorschläge mit der zugehörigen Folgenabschätzung zu erarbeiten. Möglicherweise wird die Kommission angesichts der erforderlichen besseren Harmonisierung zwischen dem Rechtsrahmen und der Praxis auf EU-Ebene und nationaler Ebene beschließen, über die Überarbeitung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und die Überarbeitung der Richtlinie zur Harmonisierung des nationalen Markenrechts als Gesamtpaket zu verhandeln. Erste Präsentationen des Vorschlagspakets im Rat und im Europäischen Parlament werden ab Oktober 2011 erwartet.
Das HABM sieht diese Studie als historische Gelegenheit zur Neudefinition des Gleichgewichts und des Nebeneinander des Gemeinschaftsmarkensystems und der nationalen Markensystemen und zur Neugestaltung der bestehenden Zusammenarbewit zwischen dem HABM und den zentralen Markenämtern der EU-Mitgliedstaaten.
Das Amt ist allerdings auch der Auffassung, dass der politische Konsens über die Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke weder revidiert noch unterminiert werden darf. Diese Auffassung wurde vor kurzem von der Kommission und Abgeordneten im Europäischen Parlament unterstützt.