Home

Konvergenzprogramm

Zusammenarbeit mit anderen

Das Konvergenzprogramm wurde 2011 mit dem Ziel aufgelegt, Gemeinsamkeiten bei einer Reihe von Fragen anzustreben und zu erreichen, in denen die Ämter für den gewerblichen Rechtsschutz in der EU unterschiedlich vorgehen.

Insgesamt sind im Rahmen des Konvergenzprogramms fünf Projekte aufgelegt worden, die alle ausgewählt wurden, weil sie für die Nutzer einen spürbaren Unterschied machen werden und in einem vernünftigen Zeitrahmen umgesetzt werden können.

Es handelt sich um folgende Projekte:

Das Projekt „Harmonisierung der Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen“ war bereits angelaufen, und im Rahmen des Konvergenzprogramms wurde ein Prototyp einer Taxonomie entwickelt. Dieser Prototyp verdeutlicht, wie der Nutzer die Taxonomiestruktur nutzen kann, um seine Waren und Dienstleistungen problemlos zu finden. Der Nutzer kann entweder die Struktur von oben nach unten durchgehen oder nach einer konkreten Ware oder Dienstleistung suchen und dann schauen, wo sie in der Struktur angesiedelt ist, und findet dann auch verwandte Waren und Dienstleistungen.

Das Projekt „Klassenüberschriften“ startete Anfang des Jahres, die verbleibenden drei Projekte sollen im Februar 2012 anlaufen. Alles in allem arbeiten an diesen Projekten 90 Personen aus dem HABM, 25 EU-Ämtern, vier Nicht-EU-Ämtern und pro Projekt zwei Nutzerverbänden.

Für die Nutzer bietet eine einheitliche Vorgehensweise in verschiedenen Ämtern viele Vorteile. Sie erhalten von den nationalen und regionalen Eintragungssystemen für Marken und Geschmacksmuster leichter, wirksamer und effizienter Schutz. Sie sparen ferner Kosten und genießen größere Rechtssicherheit, da es nicht mehr so häufig vorkommt, dass ähnliche Fälle in verschiedenen Ämtern unterschiedlich behandelt werden.

Die Hauptvorteile für die Ämter liegen in größerer Kohärenz und einem kombinierten und effizienten Follow-up gemeinsamer Vorgehensweisen (wenn z. B. eine neue Ausgabe von Nizza erscheint). Eine Einigung innerhalb der EU dürfte auch ein nicht zu unterschätzender Anstoß für eine weitergehende internationale Konvergenz in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sein.

Ein spezieller Abschnitt auf der HABM-Website bietet aktuelle Informationen über das Konvergenzprogramm.

Internetadresse:
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/convergenceProgramme.de.do